Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christian Heinz, erklärte in der Plenardebatte zum Korruptionsverdacht gegen einen Frankfurter Oberstaatsanwalt:
„Der Korruptionsverdacht gegen einen Oberstaatsanwalt ist beispiellos. Ein solches Maß an krimineller Energie war bislang nicht vorstellbar, besonders nicht von einem Mann des Gesetzes, der dieses verteidigen und repräsentieren sollte, anstatt sich daran rechtswidrig zu bereichern.
Der Vorfall zeigt aber auch, dass der Rechtsstaat bei der Aufklärung von Straftaten funktioniert: Nach schwierigen Ermittlungen konnte die Staatsanwaltschaft Frankfurt genug Beweise sammeln, sodass der Verdächtige nun in Untersuchungshaft sitzt. Zudem hat die Justizministerin unverzüglich gehandelt und eine ganze Reihe von Sofortmaßnahmen umgesetzt, die das zukünftig verhindern sollen – von einer zusätzlichen Innenrevision bis zur Stärkung der Korruptionsprävention.
Es gibt daher keinen Grund, die Justiz unter einen Generalverdacht zu stellen. Denn per se werden nur Top-Juristen als Richter oder Staatsanwälte zugelassen, die ein strenges Auswahlverfahren durchlaufen.“
Veröffentlicht am Donnerstag, den 3. September 2020