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Aus dem Hessischen Landtag

„Gedenken an die Schrecken des Nationalsozialismus bleibt Daueraufgabe, dem wird man nicht mit einem freien Tag gerecht“

In der von der Linkspartei begonnenen Debatte im Hessischen Landtag, den 8. Mai als bundeseinheitlichen Feiertag zu machen, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU Landtagsfraktion und Vorsitzende des Innenausschusses, Christian Heinz:

„Über die historisch richtige Einordnung des Kriegsendes besteht breite Einigkeit: Der 8. Mai 1945 war ein Tag der Befreiung von der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft und das Ende des 2. Weltkrieges in Europa. Richtig ist aber auch, dass der 8. Mai 1945 für viele Millionen Menschen keine Befreiung brachte. Sie wurden aus ihrer Heimat gewaltsam vertrieben, rund zwei Millionen verloren dabei ihr Leben. Die Deutschen in der sowjetischen Besatzungszone, seit 1949 der DDR, lebten bis 1989 in einem System der Unfreiheit. Dies ändert aber nichts an der historisch richtigen Einordnung.

Das Gedenken an den Zivilisationsbruch des Nationalsozialismus bleibt eine dauerhafte Aufgabe für alle Deutschen. Diesem Gedenken wird man nicht durch einen neuen freien Tag gerecht. Diese Verpflichtung bindet auch alle nachgeborenen Generationen. Einen Schlussstrich darf es nicht geben. Aus dieser Erkenntnis bleibt für uns eine dauerhafte Verpflichtung: Von deutschem Boden darf kein Krieg mehr ausgehen. Deutschland hat nur als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa eine friedliche Zukunft.“

Veröffentlicht am Mittwoch, den 20. Mai 2020