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Aus dem Hessischen Landtag

„Basis- oder Hinterzimmerdemokratie?“

Der Vorsitzende des Innenausschusses und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christian Heinz, zum FDP-Gesetzentwurf, zur Verringerung der Zahl der Landtagswahlkreise:

„Der Hessische Landtag hat aktuell 137 Abgeordnete, bis zur Wahl 2018 waren es nur 110. Grund sind die Überhang- und Ausgleichsmandate. Die parlamentarische Arbeit wird teurer, was vielen Bürgern missfallen dürfte. Und für die Wähler ist nur noch schwer zu überschauen, was sie mit ihrer Stimme bewirken.

Einige Oppositionsfraktionen im Bund und im Land haben eine scheinbar einfache Lösung präsentiert: Sie wollen die Zahl der Wahlkreise reduzieren. Dies hätte aber einen hohen Preis: Der Kontakt zwischen Bürgern und direkt gewählten Abgeordneten würde zwangsläufig geringer. Eine zentrale Frage ist daher: Wollen wir Parteifunktionäre, die kaum jemand kennt und die über eine zentral aufgestellte Liste gewählt werden? Oder wollen wir Volksvertreter aus allen Teilen des Landes, die von Ehrenamtlichen nominiert und direkt von den Bürgern gewählt werden?

Bevor man überstürzt die Axt an die Wahlkreise legt, spricht vieles dafür, zunächst abzuwarten, ob sich bei der nächsten Landtagswahl das historisch atypische Ergebnis von 2018 wiederholt.

Kurzfristig gibt es einfache und effektive Möglichkeiten, das Anwachsen des Landtages durch Ausgleichsmandate zu bremsen. Es ist rechtlich möglich, die ersten drei Überhangmandate gar nicht auszugleichen. Längerfristig ist es denkbar, das Wahlrecht grundsätzlich zu reformieren. Denkbar wäre die direkte Wahl aller 110 Landtagsabgeordneter in Wahlkreisen. Landeslisten gäbe es dann nicht mehr. Eine Aufblähung des Parlaments wäre ausgeschlossen.

Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte „Grabensystem“. Die eine Hälfte der Abgeordneten wird wie bisher in Wahlkreisen, die andere Hälfte über Listen gewählt – allerdings ohne die bislang übliche Verrechnung der Direkt- mit den Listenmandaten. Auch so ließe sich garantieren, dass es nur 110 Parlamentarier gibt.

Beim reinen Mehrheitswahlrecht wie beim Mischsystem „Grabenwahlrecht“ würde es sich noch viel mehr als bisher für die Parteien lohnen, um Wahlkreise zu kämpfen. Regierungsbildungen würden einfacher. Wähler könnten wieder besser erkennen, was ihre Stimme bewirkt. Wenn der Landtag also über sein Wahlrecht berät, dann sollte er nicht einfach Wahlkreise zugunsten von Parteilisten streichen. Die Bandbreite der rechtlich und praktisch möglichen Modelle ist groß. Wir sollten dafür offen sein.“

Veröffentlicht am Mittwoch, den 30. September 2020