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Aus dem Hessischen Landtag

„Entscheidung für Aussetzen der Untersuchungshaft ist durch unabhängige Justiz getroffen worden“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christian Heinz, im Rechtsausschuss zum Korruptionsverdacht gegen einen Frankfurter Oberstaatsanwalt und die erfolgte Entlassung aus der Untersuchungshaft:

„Nach allem was wir bislang wissen, hat der beschuldigte Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. dem Ansehen der hessischen Justiz durch seine kriminellen Machenschaften erheblichen Schaden zugefügt. Die Korruptionsvorwürfe gegen ihn und einen möglichen Mittäter müssen lückenlos aufgeklärt werden und, falls die Voraussetzungen vorliegen, zur Anklage gebracht werden. Aus der durch die Ermittlungsrichterin gewährten Verschonung von der weiteren Untersuchungshaft kann aber kein politischer Vorwurf konstruiert werden. Die Entscheidung ist rechtsstaatlich vertretbar und ohne jeden politischen Einfluss zustande gekommen.

Die Staatsanwaltschaft ist eine objektive Behörde, die in alle Richtungen zu ermitteln hat und auch Maßnahmen zugunsten eines Beschuldigten permanent zu prüfen hat. Deshalb ist es keineswegs ungewöhnlich, dass auf Antrag der Staatsanwaltshaft und der Verteidigung durch Entscheidung der Ermittlungsrichterin Haftverschonung gewährt wurde. Untersuchungshaft dient nicht der Bestrafung, sondern ausschließlich der Sicherung des Hauptverfahrens vor Gericht. Wenn – wie hier – die Ermittlungsrichterin auf Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung auch mildere Mittel als Haft, nämlich Auflagen, für geeignet hält, ist dies nachvollziehbar.

Die Auffassung der Ermittlungsrichterin, sie sei an den Antrag der Staatsanwaltschaft gebunden gewesen, irritiert allerdings. Es kann hierdurch der Eindruck entstehen, die Letztverantwortung liege bei der Staatsanwaltschaft. Nach überwiegender juristischer Auffassung aber ist das Gericht auch hier stets nur an das Recht und nicht an den Antrag der Staatsanwaltschaft gebunden. Gleichwohl ist diese Begründung des Gerichts vertretbar und von der richterlichen Unabhängigkeit umfasst.“

Veröffentlicht am Dienstag, den 29. September 2020